ProjektDeutsch-georgisch-armenischer Doktorand(inn)en-Workshop
Grunddaten
Titel:
Deutsch-georgisch-armenischer Doktorand(inn)en-Workshop
Laufzeit:
01.01.2017 bis 31.12.2017
Abstract / Kurz- beschreibung:
In einem zweiteiligen Workshop sollen zehn deutsche sowie zehn georgische bzw. armenische
Doktorand/inn/en, die entweder bereits mit ihrem Promotionsvorhaben begonnen haben
oder kurz davor stehen, mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise bei der Erstellung einer
Dissertation vertraut gemacht werden, gleichzeitig aber auch einen Einblick in eine andere
Rechtsordnung erhalten.
In einem ersten Teil sollen die Teilnehmer/innen darüber hinaus aktuelle strafrechtliche
Herausforderungen untersuchen und kritisch hinterfragen. Neben dem Erlernen der wissenschaftlichen
Arbeitsweise anhand eines vom Dissertationsprojekt losgelösten Themas soll
ein Vergleich von zwei verschiedenen Rechtsordnungen neue Perspektiven eröffnen und zu
einer vertieften rechtsvergleichenden Beschäftigung im Rahmen des Dissertationsprojekts
motivieren.
In einem zweiten Teil sollen die Teilnehmer/innen die erlernten Kenntnisse reflektieren und in
Form eines klassischen Doktorandenseminars ihr eigenes Dissertationsprojekt vorstellen
und diskutieren. Der erste Teil der Veranstaltung soll im November 2016 in Tübingen stattfinden,
der zweite Teil im März 2017 in Tbilisi.
Das Projekt wird von Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht
und Urheberrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen geleitet. Auf der
georgischen bzw. armenischen Seite sind mit Prof. Dr. Irine Kherkheulidze und Ph.D. John
Hayrapetyan ebenfalls führende Wissenschaftler/innen beteiligt.
Doktorand/inn/en, die entweder bereits mit ihrem Promotionsvorhaben begonnen haben
oder kurz davor stehen, mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise bei der Erstellung einer
Dissertation vertraut gemacht werden, gleichzeitig aber auch einen Einblick in eine andere
Rechtsordnung erhalten.
In einem ersten Teil sollen die Teilnehmer/innen darüber hinaus aktuelle strafrechtliche
Herausforderungen untersuchen und kritisch hinterfragen. Neben dem Erlernen der wissenschaftlichen
Arbeitsweise anhand eines vom Dissertationsprojekt losgelösten Themas soll
ein Vergleich von zwei verschiedenen Rechtsordnungen neue Perspektiven eröffnen und zu
einer vertieften rechtsvergleichenden Beschäftigung im Rahmen des Dissertationsprojekts
motivieren.
In einem zweiten Teil sollen die Teilnehmer/innen die erlernten Kenntnisse reflektieren und in
Form eines klassischen Doktorandenseminars ihr eigenes Dissertationsprojekt vorstellen
und diskutieren. Der erste Teil der Veranstaltung soll im November 2016 in Tübingen stattfinden,
der zweite Teil im März 2017 in Tbilisi.
Das Projekt wird von Prof. Dr. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht
und Urheberrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen geleitet. Auf der
georgischen bzw. armenischen Seite sind mit Prof. Dr. Irine Kherkheulidze und Ph.D. John
Hayrapetyan ebenfalls führende Wissenschaftler/innen beteiligt.
Beteiligte Mitarbeiter/innen
Leiter/innen
Juristische Fakultät
Universität Tübingen
Universität Tübingen
Fachgruppe Strafrecht und Kriminologie
Juristische Fakultät
Juristische Fakultät
Lokale Einrichtungen
Juristische Fakultät
Universität Tübingen
Juristische Fakultät
Universität Tübingen
Geldgeber
Hannover, Niedersachsen, Deutschland