Projekt Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht

Grunddaten

Titel:
Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht
Beginn:
01.12.2013
Abstract / Kurz- beschreibung:
Kirchliche Träger gehören zu den größten Arbeitgebern Deutschlands. Aufgrund einer voranschreitenden Entkirchlichung im 21. Jahrhundert gerät die Kirche allerdings zunehmend in die Kritik der Gewerkschaften und der Gesellschaft. Die Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht befasst sich in diesem Zusammenhang mittels wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Erhebung empirischer Daten (in Kooperation mit den Sozialwissenschaften), Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Betreuung von Dissertationen und Studienarbeiten, wissenschaftlicher Präsenz insb. durch die Veranstaltung von Fachtagungen und durch Vortragstätigkeit bei speziellen Zielgruppen und Vertiefung des interdisziplinären Dialogs zwischen Theologie und Rechtswissenschaft sowie des unverzichtbaren Wissens-Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis mit den Forschungsfeldern Formulararbeitsverträge insb. im Bereich Caritas/ Diakonie, Untersuchung der Rechtswirkungen der Bezugnahme und der Möglichkeiten der Optimierung der Vertragsgestaltung; Stärken und Schwächen des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts, insbesondere im Vergleich mit dem „weltlichen“ Betriebsverfassungsrecht; Zukunftsfähigkeit des „Dritten Wegs“ der beiden Großkirchen; Analyse der Entwicklung der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit beider Kirchen. Hierbei sollen speziell mögliche präjudizielle Auswirkungen kirchengerichtlicher Entscheidungen auf die weltliche Arbeitsgerichtsbarkeit untersucht werden.

Beteiligte Mitarbeiter/innen

Leiter/innen

Juristische Fakultät
Universität Tübingen
Fachgruppe Bürgerliches Recht
Juristische Fakultät
Institut für Recht und Religion
Juristische Fakultät

Ansprechpartner/innen

Hartmeyer, Elisabeth
ehemals Universität Tübingen

Lokale Einrichtungen

Juristische Fakultät
Universität Tübingen
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