ProjektEKOCAN – Evalutation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)
Grunddaten
Akronym:
EKOCAN
Titel:
Evalutation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)
Laufzeit:
01.01.2025 bis 30.04.2028
Abstract / Kurz- beschreibung:
Gemein mit dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg und dem Centre for Health and Society (chs) der Universität Tübingen unternimmt das Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen die gesetzliche vorgesehene, wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetztes (KCanG) im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Projekts „EKOCAN“ (Projektlaufzeit: 1.1.2025 – 30.4.2028).
EKOCAN untersucht dabei gem. § 43 Konsumcannabisgesetz (KCanG) die Auswirkungen des KCanG auf (1) den Kinder- und Jugendschutz, (2) den allgemeinen Gesundheitsschutz und (3) die cannabisbezogene Kriminalität.
Das Teilvorhaben des IfK widmet sich dem dritten Hauptaspekt der Evaluation, nämlich den Auswirkungen des KCanG auf die cannabisbezogene Kriminalität. Hierbei stehen vier Forschungsfragen im Mittelpunkt. Erstens werden die (legalen und illegalen) Bezugsquellen von Cannabis unter Cannabiskonsumierenden ermittelt. Zweitens wird die Bedeutung des KCanG für die Organisierte Kriminalität (OK) und deren Bekämpfung erforscht. Drittens erfolgt eine Vermessung des Hell- und Dunkelfelds der cannabisbezogenen Kriminalität. Viertens werden die Straf- und Bußgeldvorschriften im KCanG, bzw. deren Umsetzung in der Praxis, evaluiert. Um diese Forschungsfragen zu beantworten, werden verschiedene methodische Ansätze gewählt. So werden nicht nur zahlreiche einschlägige Sekundärdaten ausgewertet, sondern auch eine bundesweite Onlinebefragung von Mitarbeitenden aus den Polizeien und Ordnungsbehörden sowie eine großangelegte qualitative Interviewstudie u.a. mit Expertinnen und Experten aus Polizei und Justiz durchgeführt.
EKOCAN untersucht dabei gem. § 43 Konsumcannabisgesetz (KCanG) die Auswirkungen des KCanG auf (1) den Kinder- und Jugendschutz, (2) den allgemeinen Gesundheitsschutz und (3) die cannabisbezogene Kriminalität.
Das Teilvorhaben des IfK widmet sich dem dritten Hauptaspekt der Evaluation, nämlich den Auswirkungen des KCanG auf die cannabisbezogene Kriminalität. Hierbei stehen vier Forschungsfragen im Mittelpunkt. Erstens werden die (legalen und illegalen) Bezugsquellen von Cannabis unter Cannabiskonsumierenden ermittelt. Zweitens wird die Bedeutung des KCanG für die Organisierte Kriminalität (OK) und deren Bekämpfung erforscht. Drittens erfolgt eine Vermessung des Hell- und Dunkelfelds der cannabisbezogenen Kriminalität. Viertens werden die Straf- und Bußgeldvorschriften im KCanG, bzw. deren Umsetzung in der Praxis, evaluiert. Um diese Forschungsfragen zu beantworten, werden verschiedene methodische Ansätze gewählt. So werden nicht nur zahlreiche einschlägige Sekundärdaten ausgewertet, sondern auch eine bundesweite Onlinebefragung von Mitarbeitenden aus den Polizeien und Ordnungsbehörden sowie eine großangelegte qualitative Interviewstudie u.a. mit Expertinnen und Experten aus Polizei und Justiz durchgeführt.
Beteiligte Mitarbeiter/innen
Leiter/innen
Institut für Kriminologie
Juristische Fakultät
Juristische Fakultät
Fachgruppe Strafrecht und Kriminologie
Juristische Fakultät
Juristische Fakultät
Weitere Mitarbeiter/innen
Institut für Kriminologie
Juristische Fakultät
Juristische Fakultät
Fachbereich Psychologie
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminologie
Juristische Fakultät
Juristische Fakultät
Institut für Kriminologie
Juristische Fakultät
Juristische Fakultät
Lokale Einrichtungen
Institut für Kriminologie
Juristische Fakultät
Universität Tübingen
Universität Tübingen
Geldgeber
Bonn, Nordrhein-Westfalen, Deutschland