PortfolioWolfgang Marotzke

Personendaten

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Akademischer Titel:
Prof. Dr.
Name:
Wolfgang Marotzke
Einrichtung:
Juristische Fakultät
Universität Tübingen

Kontaktdaten

Lebenslauf

Forschungsschwerpunkte

 

Forschungsschwerpunkte:

 

>    Bürgerliches Recht

(Insbesondere Sachen- und Erbrecht einschließlich der Schnittstellen zum Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Näheres im Schriftenverzeichnis.)


>    Zivilprozessrecht

(Näheres im Schriftenverzeichnis)


>    Freiwillige Gerichtsbarkeit

(Mit Schwerpunkt bei den erbrechtlichen Bezügen, insbesondere im Erbrechtsband von J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch)

 

>   Neuer gesetzlicher Stabilisierungs- und  Restrukturierungsrahmen für Unternehmen

Mit dem neuen gesetzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, in Kraft seit 1.1.2021, befassen sich die folgenden Publikationen:

[1.] Gegenseitige Verträge im künftigen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). ZInsO 2021, 21 - 43.

[2.] Einfluss des StaRUG auf Geschäftsbesorgungsverhältnisse und Vollmachten. ZInsO 2021, 353 - 366.

[3.] Die restrukturierungsrechtliche Plangestaltbarkeit nicht fälliger und nicht auf Geld gerichteter Forderungen. ZInsO 2021, 643 - 653.

[4.] Die restrukturierungsrechtliche Plangestaltbarkeit von Darlehens-, Miet-, Pacht- und Lizenzverträgen. ZInsO 2021, 1099 - 1116.

[5.] Die Justiziabilität von Restrukturierungsplänen, dargestellt am Beispiel planbasierter Übergriffe auf nicht plangestaltbare Rechtspositionen. ZInsO 2021, 2540 - 2568.

[6.] StaRUG oder InsO? Checkliste für sanierungswillige Schuldner. ZInsO 2022, 192 - 196.

[7.] Vererbte Unternehmen und bestandsgefährdende Erbfallschulden als Bewährungsproben des StaRUG. ZInsO 2022, 688 - 698.

[8.] Restrukturierung geerbter Unternehmen und mitgeerbter Geschäftsschulden mithilfe eines Restrukturierungsplans auf Grundlage des StaRUG. ZInsO 2022, 1397 - 1402.

[9.] Das StaRUG als Rettungsanker für Unternehmenserben? Ein altbekanntes Schuldenproblem in neuem gesetzlichem Kontext. NWB Sanieren 81/2022, 232 - 236.

[10.] Zweck und praktische Handhabung des § 3 Abs. 2 StaRUG. ZInsO 2022, 2504 - 2511.

[11.] Das konkurrierende Regelungsmodell des StaRUG. Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 11. Aufl. 2023, § 103 Rn. 187 - 213.

[12.] Teleologische Reduktion des § 3 Abs. 2 StaRUG – vertretbare Notlösung oder gefährlicher Irrweg? ZInsO 2023, 353 - 359.

[13.] Die insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Behandlung geerbter Verbindlichkeiten aus Vorsatzdelikten. ZInsO 2023, 2673 - 2678.

 

> Insolvenzrecht

(Grundsätzlich umfassend, jedoch mit Schwerpunkten bei den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen sowie bei den Bezügen zum allgemeinen Vertrags- und Leistungsstörungsrecht, zum Kreditsicherungsrecht, zum Erbrecht, zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie zum Immaterialgüterrecht – Näheres im Schriftenverzeichnis)


>    Immaterialgüterrechte im Rechtsverkehr und in der Insolvenz.

Mit diesem Thema befassen sich folgende Publikationen:

[1.] Nutzungs- und Immaterialgüterrechte im Fokus der aktuellen (Insolvenz-)Rechtspolitik. ZInsO 2008, 1108 ff.  

[2.] Sukzessionsschutz für Lizenzen im Immaterialgüterrecht – dargestellt am Beispiel der Patentlizenz. Zeitschrift für Geistiges Eigentum (ZGE) / Intellectual Property Journal (IPJ) 2010, 233 ff.

[3.] Das M2Trade-Urteil des BGH vom 19.7.2012: ein Stolperstein auf dem Weg zur gesetzlichen Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen? Zugleich ein Beitrag zum Umfang des immaterialgüterrechtlichen Sukzessionsschutzes bei Lizenzketten. ZInsO 2012, 1737 ff.

[4.] Rechtspolitischer Brennpunkt „Lizenzverträge“, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 10. Aufl. 2020, § 108 Rn. 12 ff., 16 ff., 101 ff.

 

>   Banken- und Finanzmarktkrisen.

Dazu folgende Einzeluntersichungen:

[1.] Das deutsche Insolvenzrecht in systemischen Krisen. Sind enteignungsgestützte Rettungsübernahmen besser? Vortrag vor der Juristischen Gesellschaft Tübingen e.V. am 30. 6 2019. Publikationsfassung: JZ 2009, 763 - 774.

[2.] Finanzmarktkrise und kein Ende: Muss der Staat nochmals für ehemalige HRE-Aktionäre zahlen?, Vortrag auf dem Bielefelder Symposium „Recht und Moral konkret“ am 12.6.2015. Publikationsfassung: JZ 2015, 597 – 606.

[3.] Rechtsfolgen der insolvenzbedingten Auflösung von Finanzterminkontrakten. Vortrag auf der ZInsO-Praktikertagung Kapitalmarkt in Krise, Sanierung und Insolvenz am 24.9.2019. Publikationsfassung: ZInsO 2019, 1341 - 1352.

[4.] Vertragliches Liquidationsnetting in der Insolvenz, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 11. Aufl. 2023, Kommentierung des § 104 InsO.

[5.] Weitere einschlägige Publikationen im nächsten Absatz.

 


>    Risikobeteiligung und Verantwortung als notwendige Machtkorrektive / Diskrepanzen zwischen Anspruch und Lebenswirklichkeit /  Konsequenzen, insbesondere für die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen, für die Finanzmarktstabilität und für Schicksalsfragen eines globalen Um- und Nachweltschutzes.

Dazu folgende, teils auch interdisziplinäre Einzeluntersuchungen und Aktionen:

[1.] Das deutsche Insolvenzverfahren – ein Hort institutionalisierter Unverantwortlichkeiten?, Vortrag auf der Berliner Jahrestagung der Insolvenzrechtslehrer am 19.10.2013. Publikationsfassung: KTS 2014, 113 – 154.

[2.] Am 8.7.2016 gehaltene Tübinger Abschiedsvorlesung zum Thema "Risikobeteiligung und Verantwortung als (wirksame?) Machtkorrektive – einige Gedanken zum Gesellschaftsrecht, zur Genese von Banken- und Finanzmarktkrisen sowie zu Schicksalsfragen eines globalen Um- und Nachweltschutzes". Eine ausführlichere Publikationsfassung („Risikobeteiligung und Verantwortung als notwendige Machtkorrektive“) ist als Print-, als PDF- und als EBook-Version erhältlich bei Springer Fachmedien. Das Thema im Überblick: Es gehört zu den Grunderfahrungen des Rechts- und Wirtschaftslebens und wohl auch der praktischen Politik, dass eine Herrschafts- und Gestaltungsmacht, deren Ausübung für ihren Inhaber nahezu risikolos ist, aber für andere Personen erhebliches Schädigungspotenzial birgt, aufgrund der durch sie gesetzten Verhaltensanreize hochproblematisch, ja sogar gemeingefährlich sein kann. Als vorzugswürdig wird deshalb, außer vielleicht von den Akteuren selbst, ein Gleichlauf von Herrschaft und Risikotragung bzw. von Herrschaft und Haftung angesehen. Wer über erhebliche Herrschafts- oder Einflussmöglichkeiten verfügt, sollte, so der Gedanke, für schädliche Folgen seines Handelns auch persönlich einstehen müssen, sei es, indem er geschädigten Dritten zum Ersatz verpflichtet ist oder sei es, indem er, beispielsweise bei der Entscheidung über das Schicksal eines Unternehmens oder bei überwiegend mit Fremdkapital finanzierten Investitionen in risikobehaftete Finanzprodukte, auch selbst einen angemessenen Teil des Risikos zu tragen hat. Risikobeteiligung und Haftung erscheinen in diesem Zusammenhang als notwendige oder zumindest wünschenswerte Machtkorrektive. In der Realität lassen sich jedoch erhebliche Asymmetrien zwischen Herrschaft und persönlicher Risikotragung beobachten. Man findet dergleichen nicht nur bei den für die Finanzmarktkrise der Jahre 2007 ff. verantwortlichen Akteuren der Finanzwelt, sondern auch im Gesellschaftsrecht, im Zusammenhang mit um- und nachweltrelevanten Entscheidungen in Politik und Realwirtschaft sowie im Zusammenhang mit Fragen der Generationengerechtigkeit. Wie bereits die Abschiedsvorlesung möchte auch das aus dieser hervorgegangene Buch einige Symmetrien, aber auch gravierende Asymmetrien zwischen Herrschaft und Risikobeteiligung näher untersuchen und vor dem Hintergrund einer Folgenabschätzung bewerten. Dies geschieht nicht abstrakt im luftleeren Raum, sondern anhand von Beispielen aus der Lebenswirklichkeit. Die Reihe der Beispiele beginnt mit einigen bekannten gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (Kap. 2), befasst sich sodann mit risikobehafteten Geschäftsmodellen von Banken und Geldmarktfonds (Kap. 3) und im Anschluss mit den erheblichen Umweltrisiken, die man heute sehenden Auges nicht nur den aktuellen Bewohnern ferner Kontinente (Kap. 4 Abschn. 4.1), sondern auch künftigen Generationen der eigenen Nachkommenschaft aufbürdet (Kap. 4 Abschn. 4.2). Spätestens im Zusammenhang mit dem letztgenannten Thema, bei dem die Suche nach einer Risikobeteiligung oder sonstigen Selbstbetroffenheit der hier und heute handelnden Personen naturgemäß auf Schwierigkeiten stößt, musste auch die verhaltenssteuernde Kraft zukunftsethischer Gebote sowie religiös geprägter Wertvorstellungen und Erwartungshaltungen in den Blick genommen werden. Deren verhaltenssteuernde Kraft ist jedoch begrenzt. Inhaltsverzeichnis und Kap. 4 („Herrschaft, Risiko und Verantwortung beim Zugriff auf natürliche Lebensgrundlagen“) der Buchfassung sind als Download Probeseiten kostenlos abrufbar. Angehörige der Universität Tübingen haben kostenfreien Zugriff sowohl auf die komplette EBook-Version als auch auf eine PDF-Datei der Printversion (erst im Uni-Netz anmelden und dann fortfahren mit diesem Link). Die PDF-Datei der Printversion ist technisch besser als die im EPUB-Format präsentierte EBook-Version.

[3.] Risikobeteiligung und Verantwortung als notwendige Machtkorrektive – selbstverständlich auch bei Banken (aktualisierte Fassung von Kap. 3 der unter [2.] erwähnten Schrift). ZInsO 2017, 677 – 684.

[4.] Herrschaft, Risikobeteiligung, Verantwortung: Einige Gedanken zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen, zu den Ursachen von Banken- und Finanzmarktkrisen sowie zum Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen. Vortrag vor der Bergischen Juristengesellschaft e.V. und Angehörigen der Schumpeter School of Business and Economics Wuppertal am 29.11.2018.

[5.] Umweltpolitisches Statement vor dem Hintergrund von [2.] und [4.]: Mitunterzeichnung der im Frühjahr 2019 veröffentlichten „Stellungnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu den Protesten für mehr Klimaschutz - #Scientists4Future". Diese Stellungnahme aus dem Bereich der Wissenschaft unterstützt die Jugendbewegung „Fridays for Future" in ihrer Forderung nach einer erheblichen Verstärkung der bisherigen Klimaschutzbemühungen und in den dieser Forderung zugrundeliegenden Risikoeinschätzungen.

 

 

Schriftenverzeichnis:

Das Schriftenverzeichnis ist abrufbar auf der Homepage der juristischen Fakultät.

Aktualisierende Updates und Ergänzungen dieses Schriftenverzeichnisses finden sich in der Universitätsbibliographie.

 

Publikationen

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